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Dienstleistungen:

 

In seiner Kanzlei bietet Herr Rechtsanwalt Kagerer Ihnen die Vorteile einer auf Sie individuell, persönlich zugeschnittenen rechtlichen Beratung und Vertretung.

 

 

Kerngebiete der Kanzlei bundesweit: 

 

     Strafrecht (Strafverteidigung/Ordnungswidrigkeitenrecht/Opferhilfe)      

                             Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

                    

 

Weitere Schwerpunkt- und Interessengebiete:

 

                    Arbeitsrecht (Kündigungsschutzrecht)                   

            Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

            Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht                        

                         

Die Kanzlei Kagerer ist insbesondere ausgerichtet auf Strafrecht und Bußgeldrecht (Strafverteidigung in Straf- und Bußgeldsachen, Opferhilfe) und Strassenverkehrsrecht (Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten) im gesamten Bundesgebiet.

Das besondere Interesse gilt daneben dem Arbeitsrecht, dem Ausländer- und  Staatsangehörigkeitsrecht und dem Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht.

 

Herr Rechtsanwalt Kagerer verfügt über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im strafrechtlichen Bereich. Er ist Fachanwalt für Strafrecht.

 

Vertrauen, fachliche und sozial kompetente Interessenwahrnehmung, Einfühlungsvermögen, umfassende Aufklärung über die Sachlage und die Rechts- und Zweckmäßigkeitgesichtspunkte, engagierte Vertretung, transparente Information über die Kosten und Gebühren sind nur einige von wichtigen Gesichtspunkten, die das Anwalts- Mandantenverhältnis nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Kagerer bestimmen müssen.   .
Die Auslandserfahrung von Herrn Rechtsanwalt Kagerer, die Kenntnisse im Spanischen Recht sowie seine Sprachqualifikation gewährleisten zudem über eine bundesweite Verteidigung und Opferhilfe hinaus eine optimale Betreuung auch von ausländischen Mandanten und bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten insbesondere mit Spanien. Er hilft in diesen Fällen insbesondere Deutschen Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die Beschuldigte oder Opfer einer Straftat in Spanien geworden sind, in allen rechtlichen Belangen. Soweit Sachverstand gefragt ist, der außerhalb seiner Kernkompetenzen liegt, nimmt er ferner die Expertise von externen Beratern in Anspruch. Im Einzelfall führt Herr Rechtsanwalt Kagerer auf Ihren Wunsch eine Beratung auch in Ihrer vertrauten Umgebung durch.

 

Kerngebiet 1

 

Strafrecht, Opferrecht und Bußgeldrecht  

Beratung (auch präventiv), Verteidigung, Beistand und Vertretung.

Insbesondere Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts im Inland (bundesweit).

Opferhilfe/Zeugen und Opferbeistand im Inland (Raub, Diebstahl, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Körperverletzung, Stalking, Gewaltschutz, Verletzung der Persönlichkeit  u. a.)

Opferhilfe im Ausland insbesondere Spanien, Balearen (Mallorca u. a.), Kanarische Inseln (Gran Canaria u. a.), Festland (Madrid, Barcelona u. a.), Juristische Hilfe, Rechtliche Betreuung in Deutschland des/r Geschädigten und Familienangehörigen, Begleitung des Opfers zum Prozess im Ausland, Organisation von Schutzmaßnahmen des Zeugen, Korrespondenz mit ausländischen Justizbehörden und Rechtsanwälten)

Vernehmungsbeistand/Zeugen

Hilfe bei Strafanzeige und Strafantrag

Privatklagevertretung

Nebenklagevertretung

Stalking (Gewaltschutzgesetz, § 238 StGB)

Allgemeines Strafrecht (Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Nötigung u. a.)

Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag, u. a.) 

Jugendstrafrecht 

Verkehrsstrafrecht (auch Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldsachen)

Internet- und Computerstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Ausländerstrafrecht

Arbeitsstrafrecht

Arztstrafrecht

Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Waffenstrafrecht

Internationales Strafrecht

Spanisches Strafrecht

Pressestrafrecht

Sonstiges Nebenstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht in anderen Gesetzen 

 

Kerngebiet 2

 

Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Beratung und Vertretung

Verkehrsstrafrecht (Verteidigung bei Straftaten, Strafbefehl, Einspruch, Unfallflucht, Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz u. a.)

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Verteidigung im Bußgeldverfahren, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsverstöße, Verstöße gegen das StVG und die StVO, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Fahrtenbuchauflage, Alkohol am Steuer, Hilfe bei Punkteabbau u. a.)

 

 

Honorar:

Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.

Soweit ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, entstehen neben den Anwaltskosten auch Gerichtskosten, die sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) errechnen.

Soweit Sie dies wünschen, erstelle Ich Ihnen bei Mandatsaufnahme eine Kosten- und Risikoanalyse, damit Sie sehen, welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen. 


Die Kosten im Arbeitsrecht und Zivilrecht sind abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert bzw. Streitwert. Im Straf- und Bußgeldrecht gelten in der Regel sog. Rahmengebühren.

Für die Erstberatung sollte seit dem 01.07.2006 auf eine schriftliche Gebührenvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber hingewirkt werden.
In Projekt bezogenen Mandaten, schwierigen, umfangreichen oder bedeutsamen Fällen im strafrechtlichen Bereich ist es jedoch auch möglich und üblich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Darüber hinaus ist es möglich, dass zwischen Anwalt und Mandant ein Stundenhonorar vereinbart wird, welches in der Regel bei etwa 250 EUR liegt. In diesem Stundensatz sind sämtliche Nebenkosten enthalten, wie z.B. Rechtsprechungsrecherchen in juristischen Datenbanken wie Lexis Nexis oder Sekretariatarbeiten u. s. w.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfe ich für Sie, ob diese eintrittspflichtig ist und die Anwalts- und Prozesskosten übernehmen muss.

 

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Spanisch, Englisch

 

Mitgliedschaften/Gelistet in:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 

Generalkonsulate in Düsseldorf (USA/Spanien)

XING.de

anwalt.de (Online- Rechtsberatung/Telefonische Beratung)

u. a.

 

Kooperationspartner:

Kanzlei Dr. Einhaus & Dr. Selter

(Gesellschaftsrecht, Gewerbliches Mietrecht, Erbschaftssteuerrecht, Unternehmensnachfolge u. a.)

Graf- Adolf- Str. 21

40212 Düsseldorf

Tel: 0211 5660610

www.einhaus-selter.de

 

 

 

Kontakt: 

RA Johannes B. Kagerer

Worringer Str. 16

40211 Düsseldorf

Tel: 0211/3677897


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